Elternbeitrag | |||
Durchschnittliche tägliche Nutzungszeit | | Kinder von 3 bis 6 Jahren | Abzüglich Elternbeitragszuschuss gemäß Art.23 BayKiBiG ***) |
≥ 4-5 Std. | 141,00 € | 41,00 € | |
≥ 5 – 6 Std. | 55,00 € | 55,00 € | |
≥ 6 – 7 Std. | 169,00 € | 69,00 € | |
≥ 7 – 8 Std. | 183,00 € | 83,00 € | |
≥ 8 – 9 Std. | 197,00 € | 97,00 € |
***)Der in Art 23 (3) BayKiBiG geregelte Elternbeitragszuschuss wird an die Eltern weitergegeben. Der aufgeführte Elternbeitrag verringert sich dementsprechend: „Der Zuschuss beträgt 100 Euro pro Monat und wird für die Zeit vom 1.September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt.“ (Art.23 Abs. 3 Satz 2 BayKiBiG).

Von Montag bis Donnerstag bieten wir die Möglichkeit eines warmen Mittagessens. Pro Essen: €4,50 Die Jahressumme der Beiträge ist umgerechnet auf 12 Monatsraten (September bis einschließlich August)
Einmalig wird eine Aufnahmegebühr in Höhe von € 20,00 eingenommen.
Zusätzlich wird monatlich pro Kind ein Beitrag für Getränke, Müsli und Obst in Höhe von € 4,50 und Spielgeld in Höhe von € 8,00 erhoben.
Sollte das Kind von der Aufnahme in die Grundschule nach Art. 37 Abs. 2 BayEUG zurückgestellt werden, wird der Träger umgehend (gemäß Art. 26 a BayKiBiG) mit einer Kopie des Rückstellungsbescheids darüber unterrichtet.
Unsere Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag von 07:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 07:00 bis 14:00 Uhr