Elternbeitragstabelle, gültig ab 01. September 2022: | |||||||||||||||||||||||||||
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***)Der in Art 23 (3) BayKiBiG geregelte Elternbeitragszuschuss wird an die Eltern weitergegeben.
Der aufgeführte Elternbeitrag verringert sich dementsprechend: "Der Zuschuss beträgt 100 Euro pro Monat und
wird für die Zeit vom 1.September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet,
bis zum Schuleintritt gewährt." (Art.23 Abs. 3 Satz 2 BayKiBiG).
Einmalig wird eine Aufnahmegebühr in Höhe von € 20,00 eingenommen.
Zusätzlich wird monatlich pro Kind ein Beitrag für
Getränke, Müsli und Obst in Höhe von € 4,50 und
Spielgeld in Höhe von € 8,00 erhoben.
Von Montag bis Donnerstag bieten wir die Möglichkeit eines warmen Mittagessens.
Pro Essen: € 3,90
Die Jahressumme der Beiträge ist umgerechnet auf 12 Monatsraten
(September bis einschließlich August)
Sollte das Kind von der Aufnahme in die Grundschule nach
Art. 37 Abs. 2 BayEUG zurückgestellt werden, wird der Träger umgehend
(gemäß Art. 26 a BayKiBiG) mit einer Kopie des Rückstellungsbescheids darüber unterrichtet.
Unsere Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag von 07:00 bis 16:00 Uhr Freitag von 07:00 bis 14:00 Uhr | |||||||||||||||||||||||||||
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